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   OLG Schleswig, 12.05.2010 - 10 UF 243/09   

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https://dejure.org/2010,19620
OLG Schleswig, 12.05.2010 - 10 UF 243/09 (https://dejure.org/2010,19620)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.05.2010 - 10 UF 243/09 (https://dejure.org/2010,19620)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 10 UF 243/09 (https://dejure.org/2010,19620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2
    Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gelernter Tischler betreibt Hausmeisterservice - Was tun, wenn er davon den Mindestunterhalt für zwei Kinder nicht finanzieren kann?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 7
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.05.2010 - 10 UF 243/09
    Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt neben dem Fehlen subjektiver Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners voraus, dass die zur Erfüllung der Unterhaltspflicht erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv überhaupt erzielbar sind (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 183 ff).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2023 - 13 UF 79/22

    Zahlung von Kindesunterhalt durch den Kindesvater nach Aufkündigung einer

    Dem Antragsgegner war es entsprechend zumutbar, über eine Tätigkeit über 40 Wochenarbeitsstunden hinaus in seinem Gewerbebetrieb bis zu 48 Stunden nach Maßgabe von §§ 3, 9 Abs. 1 ArbZG einschließlich Nebentätigkeiten erwerbstätig zu sein (vgl. st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 13 UF 64/18 -, Rn. 31, juris; Beschluss vom 10. Januar 2020 - 13 UF 184/19 -, Rn. 14, juris ; NZFam 2018, 1095, jew. m.w.N.) und zwar auch neben seiner selbständigen Tätigkeit (Viefhues in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 1603 BGB (Stand: 29.03.2023), Rn. 1258; OLG Schleswig v. 12.05.2010 - 10 UF 243/09 - FamFR 2010, 371).
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